EUDR und PPWR: Was Handelsbetriebe jetzt in der Chargenverwaltung vorbereiten müssen
Zwei neue EU-Verordnungen erhöhen den Dokumentationsbedarf auf Chargenebene – die Fristen rücken näher.
6 min • Juni 2026 • Compliance & Rückverfolgbarkeit
Zwei EU-Verordnungen verändern ab 2026 die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit im Handel grundlegend: die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Beide stellen konkrete Anforderungen an die Dokumentation auf Chargenebene – und beide haben verbindliche Fristen, die in den nächsten Monaten wirksam werden.
EUDR – EU-Entwaldungsverordnung
PPWR – EU-Verpackungsverordnung
Fazit
EUDR und PPWR sind keine abstrakten Compliance-Themen – sie stellen konkrete Anforderungen an die tägliche Datenhaltung im ERP. Wer Chargennummern, DDS-Referenznummern und Verpackungsinformationen heute sauber erfasst und verknüpft, ist auf beide Verordnungen vorbereitet. Wer wartet, riskiert Zeitdruck kurz vor den Stichtagen – und im schlimmsten Fall das Inverkehrbringen nicht-konformer Ware.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen (EU-Amtsblatt, EU-Kommission, Bird & Bird, osapiens, IHK) mit Stand Juni 2026. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Pflichten im Einzelfall sind mit dem jeweiligen Rechts- oder Steuerberater abzuklären.
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