EUDR und PPWR OfficeNo1

EUDR und PPWR: Was Handelsbetriebe jetzt in der Chargenverwaltung vorbereiten müssen

Zwei neue EU-Verordnungen erhöhen den Dokumentationsbedarf auf Chargenebene – die Fristen rücken näher.

6 min • Juni 2026 • Compliance & Rückverfolgbarkeit

Zwei EU-Verordnungen verändern ab 2026 die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit im Handel grundlegend: die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Beide stellen konkrete Anforderungen an die Dokumentation auf Chargenebene – und beide haben verbindliche Fristen, die in den nächsten Monaten wirksam werden.

EUDR – EU-Entwaldungsverordnung

  • 1
    Wer betroffen ist

    Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) betrifft alle Unternehmen, die folgende Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte in der EU in Verkehr bringen oder exportieren: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse.

    Was besser funktioniert: Frühzeitig prüfen, ob Produkte im Sortiment unter den EUDR-Anwendungsbereich fallen – auch indirekt über Verpackungsmaterialien aus Holz oder Zutaten aus betroffenen Rohstoffen.

    Offizieller Verordnungstext: Verordnung (EU) 2023/1115 – EUR-Lex

  • 2
    Fristen (Stand Juni 2026)

    Große und mittlere Unternehmen müssen die EUDR ab 30. Dezember 2026 anwenden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine verlängerte Frist bis 30. Juni 2027. Am 4. Mai 2026 hat die EU-Kommission bestätigt: Die Verordnung wird nicht erneut geöffnet, die Fristen bleiben unverändert.

    Die Änderungsverordnung mit den aktuellen Fristen: Verordnung (EU) 2025/2650 – EUR-Lex

    Was besser funktioniert: Den Stichtag 30. Dezember 2026 als hartes Datum behandeln – eine weitere Verschiebung ist nach aktuellem Stand ausgeschlossen.

  • 3
    Was die Due-Diligence-Erklärung (DDS) ist

    Vor dem Inverkehrbringen einer betroffenen Ware muss eine Sorgfaltspflichtserklärung (Due Diligence Statement, DDS) im EU-Informationssystem eingereicht werden. Das System vergibt nach erfolgreicher Einreichung automatisch eine eindeutige Referenznummer. Diese Referenznummer wird entlang der Lieferkette weitergegeben und muss auf Ausgangsbelegen mitgeführt werden. Die Aufbewahrungspflicht für alle zugrunde liegenden Unterlagen beträgt 5 Jahre.

    DDS einreichen (LIVE-System): EUDR Informationssystem – EU-Kommission
    Testsystem (ACCEPTANCE): EUDR Acceptance Server – EU-Kommission
    Erklärung zur Funktionsweise: BLE – EU-Informationssystem: So funktioniert es

    Was besser funktioniert: Das Testsystem (ACCEPTANCE) vorab nutzen, um den Einreichungsprozess zu üben – Einreichungen dort haben keine rechtliche Gültigkeit.

  • 4
    Was das ERP je Charge dokumentieren muss

    Jede Charge eines betroffenen Produkts muss mit parzellengenauen Herkunftsdaten (GPS-Koordinaten) verknüpft sein. Die DDS-Referenznummer muss je Charge im ERP gespeichert und auf Lieferschein und Rechnung automatisch ausgegeben werden.

    Was besser funktioniert: DDS-Referenznummer, Herkunftsdaten und Chargennummer beim Wareneingang im ERP erfassen – dann stehen alle Informationen für Ausgangsbelege und Behördenprüfungen jederzeit abrufbar zur Verfügung.

  • 5
    Vereinfachungen für nachgelagerte Händler

    Mit der Überarbeitung der EUDR im Dezember 2025 wurden die Pflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer deutlich reduziert. Meldepflichten gegenüber dem EU-Informationssystem treffen künftig primär die Erst-Inverkehrbringer. Nachgelagerte Händler müssen jedoch weiterhin die DDS-Referenznummer ihres Lieferanten in ihren Unterlagen und Belegen mitführen.

    Was besser funktioniert: Die DDS-Referenznummer vom Lieferanten aktiv einfordern und je Charge im ERP hinterlegen – nur so ist der Nachweis gegenüber Behörden und dem Erst-Inverkehrbringer jederzeit abrufbar.

PPWR – EU-Verpackungsverordnung

  • 6
    Wer betroffen ist und was ab August 2026 gilt

    Die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) ist seit 11. Februar 2025 in Kraft. Ab 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Pflichten für nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen – unabhängig von Branche, Größe oder Vertriebskanal. Ab 2030 kommen verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat je Verpackungskategorie sowie Anforderungen an die Recyclingfähigkeit hinzu.

    Offizieller Verordnungstext: Verordnung (EU) 2025/40 – EUR-Lex

    Was besser funktioniert: Alle eingesetzten Verpackungsarten systematisch erfassen und je Verpackungskategorie dokumentieren – das ist die Grundlage für alle weiteren PPWR-Pflichten.

  • 1
    Was das ERP auf Chargenebene dokumentieren muss

    Das ERP muss je Charge dokumentieren, mit welchem Verpackungsmaterial ausgeliefert wurde. Ab 2030 wird die chargengenaue Mengendokumentation von Rezyklatanteilen zur Pflicht. Wiederverwendungssysteme für wiederverwendbare Verpackungen müssen ab 12. August 2026 nachgewiesen werden können.

    Was besser funktioniert: Verpackungsinformationen bereits jetzt auf Chargenebene im ERP hinterlegen – wer die Datenbasis früh aufbaut, vermeidet 2030 Zeitdruck bei der Nachweisführung.

Fazit

EUDR und PPWR sind keine abstrakten Compliance-Themen – sie stellen konkrete Anforderungen an die tägliche Datenhaltung im ERP. Wer Chargennummern, DDS-Referenznummern und Verpackungsinformationen heute sauber erfasst und verknüpft, ist auf beide Verordnungen vorbereitet. Wer wartet, riskiert Zeitdruck kurz vor den Stichtagen – und im schlimmsten Fall das Inverkehrbringen nicht-konformer Ware.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen (EU-Amtsblatt, EU-Kommission, Bird & Bird, osapiens, IHK) mit Stand Juni 2026. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Pflichten im Einzelfall sind mit dem jeweiligen Rechts- oder Steuerberater abzuklären.

Noch Fragen?

 

Live-Demo vereinbaren.

    Ich stimme der Verwendung meiner Daten für Newsletter zu.

    Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.

    (*) Pflicht

    Noch Fragen?

     

    Live-Demo vereinbaren.

      Ich stimme der Verwendung meiner Daten für Newsletter zu.

      Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.

      (*) Pflicht