MwSt-Senkung auf Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026: Was Lebensmittelhändler jetzt im ERP anpassen müssen
Ab 1. Juli 2026 sinkt die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Österreich von 10 % auf 4,9 % – die Umstellung im ERP ist in wenigen Schritten erledigt.
5 min • Juni 2026 • Steuer & Systemeinrichtung
Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel dauerhaft von 10 % auf 4,9 % zu senken. Die Änderung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. Für Lebensmittelhändler bedeutet das: Steuersätze, Warengruppen, Erlöskonten und Artikelstammdaten müssen vor dem Stichtag angepasst werden. Dieser Beitrag zeigt, welche Produkte betroffen sind – und wie die Umstellung in OfficeNo1 konkret durchgeführt wird.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Liste der Grundnahrungsmittel, für die ab 1. Juli 2026 der Mehrwertsteuersatz von 10 auf 4,9 Prozent sinkt, umfasst Milch, Butter, Joghurt, Eier, Gemüse, Obst, Reis, Mehl, Nudeln, Brot, Gebäck und Salz. Nicht betroffen sind verarbeitete Lebensmittel wie Fertiggerichte, Süßigkeiten, Getränke und Snacks – hier bleibt es bei der MwSt. Haferflocken, Nüsse, Pflanzenöle, Beerenobst sowie Fisch, Fleisch, Wurst und Käse finden sich nicht auf der Liste.
Die vollständige Liste inklusive KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) hat das BMF veröffentlicht: BMF – Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel
Schritt für Schritt: So wird die Umstellung in OfficeNo1 durchgeführt
Fazit
Die MwSt-Senkung auf Grundnahrungsmittel ist in OfficeNo1 in wenigen strukturierten Schritten umgesetzt. Wer die Umstellung vor dem 1. Juli 2026 durchführt, stellt sicher, dass ab dem Stichtag alle Belege steuerlich korrekt ausgestellt werden – ohne manuellen Eingriff im Tagesgeschäft.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick. Die vollständige Liste der betroffenen Produkte inkl. KN-Codes sowie steuerrechtliche Einzelfragen sind mit dem jeweiligen Steuerberater abzuklären. Offizielle Quelle: BMF Österreich


