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MwSt-Senkung auf Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026: Was Lebensmittelhändler jetzt im ERP anpassen müssen

Ab 1. Juli 2026 sinkt die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Österreich von 10 % auf 4,9 % – die Umstellung im ERP ist in wenigen Schritten erledigt.

5 min • Juni 2026 • Steuer & Systemeinrichtung

Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel dauerhaft von 10 % auf 4,9 % zu senken. Die Änderung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. Für Lebensmittelhändler bedeutet das: Steuersätze, Warengruppen, Erlöskonten und Artikelstammdaten müssen vor dem Stichtag angepasst werden. Dieser Beitrag zeigt, welche Produkte betroffen sind – und wie die Umstellung in OfficeNo1 konkret durchgeführt wird.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Liste der Grundnahrungsmittel, für die ab 1. Juli 2026 der Mehrwertsteuersatz von 10 auf 4,9 Prozent sinkt, umfasst Milch, Butter, Joghurt, Eier, Gemüse, Obst, Reis, Mehl, Nudeln, Brot, Gebäck und Salz. Nicht betroffen sind verarbeitete Lebensmittel wie Fertiggerichte, Süßigkeiten, Getränke und Snacks – hier bleibt es bei der MwSt. Haferflocken, Nüsse, Pflanzenöle, Beerenobst sowie Fisch, Fleisch, Wurst und Käse finden sich nicht auf der Liste.

Die vollständige Liste inklusive KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) hat das BMF veröffentlicht: BMF – Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel

Schritt für Schritt: So wird die Umstellung in OfficeNo1 durchgeführt

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    Schritt 1: Neues Steuerkennzeichen anlegen

    Im ersten Schritt wird in OfficeNo1 ein neues Steuerkennzeichen für den Satz von 4,9 % angelegt. Bestehende Steuerkennzeichen (10 %, 20 %, 13 %) bleiben unverändert erhalten – das neue Kennzeichen wird ausschließlich für die betroffenen Grundnahrungsmittel verwendet.

    Wo in OfficeNo1: Einstellungen → Steuer → Neu anlegen → Steuersatz 4,9 % hinterlegen, Bezeichnung z.B. „USt 4,9 % Grundnahrungsmittel“

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    Schritt 2: Neue Warengruppe anlegen

    Um die betroffenen Artikel sauber zu gruppieren und die Buchhaltungsübergabe korrekt abzubilden, wird eine eigene Warengruppe für die steuerermäßigten Grundnahrungsmittel angelegt – z.B. „Grundnahrungsmittel 4,9 %“.

    Wo in OfficeNo1: Stammdaten → Warengruppen → Neue Warengruppe anlegen → Bezeichnung vergeben

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    Schritt 3: Buchhaltungseinstellungen in der Warengruppe hinterlegen

    In der neuen Warengruppe werden die Erlöskonten für den Steuersatz 4,9 % hinterlegt. Je nach FIBU-System (BMD, RZL, DATEV etc.) ist hier das entsprechende Erlöskonto für steuerermäßigte Umsätze einzutragen. Damit wird sichergestellt, dass alle Rechnungen aus dieser Warengruppe automatisch auf das richtige Konto gebucht werden.

    Wo in OfficeNo1: Stammdaten → Warengruppen → Warengruppe öffnen →  Erlöskonto je Steuerkennzeichen hinterlegen

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    Schritt 4: Betroffene Artikel der neuen Warengruppe zuordnen

    Alle Artikel die ab 1. Juli 2026 dem Steuersatz von 4,9 % unterliegen, werden im Artikelstamm der neuen Warengruppe zugeordnet. Dies kann über die Importfunktion von OfficeNo1 für eine größere Anzahl von Artikeln gesammelt durchgeführt werden.

    Wo in OfficeNo1: Stammdaten → Artikel → Artikelstamm öffnen → Warengruppe auf „Grundnahrungsmittel 4,9 %“ umstellen

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    Schritt 5: Steuerkennzeichen im Artikelstamm aktualisieren

    Im letzten Schritt wird das Steuerkennzeichen der betroffenen Artikel von 10 % auf das neue Kennzeichen 4,9 % umgestellt. Ab diesem Moment werden alle neu erstellten Rechnungen, Lieferscheine und Kassabons mit dem korrekten Steuersatz ausgewiesen.

    Wo in OfficeNo1: Stammdaten → Artikel → Steuerkennzeichen → auf „USt 4,9 % Grundnahrungsmittel“ umstellen. Empfehlung: Batch-Import für alle betroffenen Artikel nutzen, um die Umstellung effizient und fehlerfrei durchzuführen.

Fazit

Die MwSt-Senkung auf Grundnahrungsmittel ist in OfficeNo1 in wenigen strukturierten Schritten umgesetzt. Wer die Umstellung vor dem 1. Juli 2026 durchführt, stellt sicher, dass ab dem Stichtag alle Belege steuerlich korrekt ausgestellt werden – ohne manuellen Eingriff im Tagesgeschäft.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick. Die vollständige Liste der betroffenen Produkte inkl. KN-Codes sowie steuerrechtliche Einzelfragen sind mit dem jeweiligen Steuerberater abzuklären. Offizielle Quelle: BMF Österreich

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