Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jänner 2026

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die OfficeNo1 Software Development GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Rahmen dieses Vertrages für die in Österreich installierten Computersysteme durchführt.

1.2 Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Leistungsumfang

2.1 Ort und Zeit der Leistungserbringung

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach Wahl des Auftragnehmers:

  • am Standort des Computersystems
  • in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers
  • via Remote-Support

Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers (Montag bis Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage).

Erfolgt ausnahmsweise und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten nach den aktuell gültigen Tarifen gesondert in Rechnung gestellt.

2.2 Personalauswahl

Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch qualifizierte Dritte heranzuziehen.

2.3 Supportklassen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Softwareprogramme entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erfüllen:

**Supportklasse A (Business Small)**

Verfügbarkeit und Kommunikationskanäle:

  • Support per E-Mail innerhalb der vereinbarten Erreichbarkeitszeiten

Leistungsumfang:

  • Beratung bei fallweise auftretenden Problemen im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme
  • Information über neue Programmstände, verfügbare Updates und Programmentwicklungen
  • Versionsinterne Updates

Einschränkungen:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme der Beratung für gleichartige Probleme eine weitere Beratung von zusätzlichen, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig zu machen.

**Supportklasse B (Business)**

Verfügbarkeit und Kommunikationskanäle:

  • Support per Telefon, E-Mail und Remote-Support innerhalb der vereinbarten Erreichbarkeitszeiten

Leistungsumfang:

  • Erweiterte Beratung bei fallweise auftretenden Problemen
  • Remote-Support zur direkten Problemlösung
  • Information über neue Programmstände, verfügbare Updates und Programmentwicklungen
  • Versionsinterne Updates

Einschränkungen:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme der Beratung für gleichartige Probleme eine weitere Beratung von zusätzlichen, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig zu machen.

**Wartungs- bzw. Maintenancevertrag**

Leistungsumfang:

  • versionsübergreifende Updates

2.4 Programm-Updates (Allgemein für alle Supportklassen)

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vom Hersteller bzw. von OfficeNo1 bereitgestellten Programm-Updates zur Verfügung. Diese beinhalten:

  • Korrekturen von Fehlern
  • Behebung von Programmproblemen
  • Verbesserungen des Leistungsumfanges
  • Sicherheitsupdates

Nicht enthalten sind:

  • Gesetzliche Änderungen, die zu einer neuen Programmlogik führen
  • Änderungen bereits vorhandener Funktionen, die zu neuen Programmen und Programmodulen führen
  • Notwendige Erweiterungen der Hardware

Diese Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert angeboten.

2.5 Fehlerdefinition und Mängelrüge

Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn:

  • das vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zur entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist, und
  • dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist.

Mängelrügen:

  • sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an den Auftragnehmer zu richten
  • müssen eine genaue Beschreibung des Fehlers und der Reproduktionsschritte enthalten
  • müssen Protokolle und Fehlermeldungen beinhalten (soweit vorhanden)

2.6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet:

  • das verwendete Computersystem kostenlos zur Verfügung zu stellen
  • bei Systemen im Online-Verbund auch die entsprechende Verbindung bereitzustellen
  • Softwareprogramme, Protokolle und Diagnoseunterlagen zur Verfügung zu stellen
  • Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke bereitzustellen
  • den Auftragnehmer bei der Fehlersuche zu unterstützen
  • Remote-Zugriff zu ermöglichen (bei Remote-Support)

Die Bereitstellung erfolgt während der Normalarbeitszeit kostenlos.

2.7 Fehlerbehebung

Erkannte Fehler, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden von diesem in angemessener Frist einer Lösung zugeführt.

Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer befreit, wenn:

  • im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel die Behebung behindern und vom Auftraggeber nicht beseitigt werden
  • der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt
  • die Fehler auf höherer Gewalt beruhen

Die Lösung des Fehlers erfolgt durch:

  • ein Software-Update, oder
  • angemessene Ausweichlösungen (Workarounds)

Die Wahl der Lösungsmethode obliegt dem Auftragnehmer.


3. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

Folgende Leistungen sind nicht im Vertragsentgelt enthalten und werden gesondert nach den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung gestellt:

3.1 Reisekosten und Aufwand:

  • Fahrtkosten, Aufenthalt und Wegzeit für Vor-Ort-Einsätze (falls nicht explizit im Vertrag anders geregelt)

3.2 Unberechtigt in Anspruch genommene Leistungen:

  • Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen (z.B. Fehlalarme, Anwenderfehler) ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen

3.3 System- und Hardwareänderungen:

  • Leistungen, die durch Betriebssystem- oder Hardwareänderungen bedingt sind
  • Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen, wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen

3.4 Individuelle Anpassungen:

  • Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen
  • Kundenspezifische Entwicklungen

3.5 Gesetzesänderungen:

  • Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern

3.6 Unbefugte Programmänderungen:

Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn:

  • Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt werden, oder
  • die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden

3.7 Barrierefreiheit:

  • Eine barrierefreie Ausgestaltung im Sinne des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) kann gesondert angefordert werden

3.8 Vom Auftraggeber verursachte Fehler:

  • Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern
  • Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen

3.9 Datenmanagement:

  • Datenkonvertierungen
  • Wiederherstellung von Datenbeständen
  • Schnittstellenanpassungen
  • Datenmigration
  • Datenbereinigungen und Datenqualitätssicherung

3.10 Hardware und Infrastruktur:

  • Hardwarebeschaffung, -wartung und -reparatur
  • Serverkonfiguration und -administration (außerhalb der Softwareinstallation)
  • Netzwerkinfrastruktur
  • Datensicherung (Backup) und Wiederherstellung (Restore)

3.11 Verantwortung für Dateninhalt:

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die vom Auftraggeber in die Software eingegebenen Daten, deren Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für:

  • Die Korrektheit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten
  • Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei der Datenverarbeitung
  • Die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Die inhaltliche Richtigkeit von Berechnungen und Auswertungen, die auf den vom Auftraggeber eingegebenen Daten basieren

Der Auftragnehmer prüft die vom Auftraggeber eingegebenen Daten nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit.


4. Preise und Preisanpassung

4.1 Preisgestaltung

4.1.1 Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.1.2 Die Kosten von Programmträgern (z.B. USB-Sticks, DVDs, Festplatten, Signatureinheiten usw.) sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.1.3 Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden können, jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber zusätzlich:

  • Fahrtkosten nach Kilometergeld (amtlicher Kilometersatz)
  • Aufenthaltskosten (Tagessätze nach Vereinbarung)
  • Wegzeit (zu den vereinbarten Stundensätzen)

4.2 Preisanpassung

4.2.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von:

  • Lohn- und Materialkosten
  • Sonstigen Kosten und Abgaben
  • Lizenzkosten von Drittanbietern

die angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten.

4.2.2 Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber als akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen. Bei höheren Erhöhungen ist der Auftraggeber berechtigt, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe außerordentlich zu kündigen.

4.3 Steuern und Abgaben

4.3.1 Alle Gebühren und Steuern (insbesondere UST) werden aufgrund der jeweils gültigen österreichischen Gesetzeslage berechnet.

4.3.2 Falls die Abgabenbehörden nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.


5. Liefertermine und Teilleistungen

5.1 Liefertermine

5.1.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit Auskunft zu geben.

5.1.2 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

5.1.3 Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten (nicht verbindlichen) Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.

5.2 Teillieferungen

Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Leistungen.


6. Zahlung

6.1 Zahlungsbedingungen

6.1.1 Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge sind vom Auftraggeber für das Kalenderjahr bzw. Teiljahr im Vorhinein zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

6.1.2 Vom Auftragnehmer gelegte Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig.

6.1.3 Als Zahlungstermin gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Auftragnehmers.

6.2 Zahlungsverzug

6.2.1 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer.

6.2.2 Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer:

  • die laufenden Arbeiten einzustellen
  • vom Vertrag zurückzutreten
  • bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen

6.2.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet.

6.2.4 Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen.

6.2.5 Alle mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

6.3 Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen:

  • nicht vollständiger Gesamtlieferung
  • Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen
  • Bemängelungen

zurückzuhalten.


7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Vertragsbeginn

Das Vertragsverhältnis, welches eine fachgerechte Installation des ordnungsgemäß erworbenen vertragsgegenständlichen Softwareprogramms voraussetzt, beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages.

7.2 Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten.

7.3 Ordentliche Kündigung

7.3.1 Lizenzvertrag:

Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des 36. Vertragsmonats.

7.3.2 Support- und Wartungsvertrag:

Der Support- und Wartungsvertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit (in der Regel 12 Monate).

7.3.3 Nach Kündigung des Support- und Wartungsvertrages:

  • entfällt die Berechtigung zum Erhalt von Updates und Support-Leistungen
  • kann die Software weiterhin mit der zum Kündigungszeitpunkt installierten Version genutzt werden
  • werden keine Beratungsleistungen mehr erbracht
  • besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung oder technische Unterstützung
  • können Support-Leistungen gegen gesonderte Verrechnung in Anspruch genommen werden (nach Verfügbarkeit und zu den dann gültigen Tarifen)

7.3.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. E-Mail ist ausreichend, wenn die Identität des Kündigenden zweifelsfrei feststeht.

7.4 Außerordentliche Kündigung

7.4.1 Wenn das vertragsgegenständliche Softwareprogramm nachweislich außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden.

7.4.2 In diesem Fall wird für die nicht konsumierte Leistung der aliquote Teil des Jahrespauschales auf ein vom Auftraggeber bekanntzugebendes österreichisches Bankkonto überwiesen.

7.4.3 Bei Preiserhöhungen über 10% jährlich steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (siehe Punkt 4.2.2).

7.5 Fristlose Kündigung

Beide Vertragspartner sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:

  • der andere Teil wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht behebt
  • über das Vermögen des anderen Teils ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
  • wiederholt Zahlungsverzug eintritt

8. Leistungsstörungen und Gewährleistung

8.1 Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Leistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Qualitätsstandards.

8.2 Mängelbeseitigung

8.2.1 Erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, ist er verpflichtet:

  • mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen
  • innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen
  • nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen zu wiederholen oder Nachbesserungsarbeiten durchzuführen

8.2.2 Die Wahl zwischen Verbesserung, Austausch oder Preisminderung obliegt primär dem Auftragnehmer. Verbesserung hat jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

8.3 Ausschluss der Mängelbeseitigung

Beruht die Mangelhaftigkeit auf:

  • Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers
  • einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß Punkt 2.6
  • unsachgemäße Bedienung
  • unbefugte Änderungen

ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

8.4 Mitwirkungspflicht bei Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

8.5 Mängelrüge

8.5.1 Aufgetretene Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung, schriftlich oder per E-Mail dem Auftragnehmer zu melden.

8.5.2 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen.

8.5.3 Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Auftraggeber.

8.6 Gewährleistungsfrist

8.6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der vereinbarten Leistung.

8.6.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8.7 Beweislast

Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Vorliegen eines Mangels und dessen Ursache zu beweisen.


9. Haftung und Schadenersatz

9.1 Haftungsumfang

9.1.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens.

9.1.2 Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

9.1.3 Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Haftungsausschluss für mittelbare Schäden

Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als mittelbare Schäden gelten insbesondere:

  • entgangener Gewinn
  • Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind
  • Datenverluste
  • Ansprüche Dritter
  • Folgeschäden

9.3 Haftungshöchstgrenze

Soweit nicht Personenschäden vorliegen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 2.500,00, höchstens jedoch EUR 25.000,00 beschränkt.

9.4 Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften des ABGB, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.5 Abtretung von Ansprüchen

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.6 Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Krieg, Terrorismus
  • Naturkatastrophen
  • Feuer, Überschwemmung
  • Streik, Aussperrung
  • Embargo
  • Hoheitliche Eingriffe
  • Ausfall der Stromversorgung
  • Ausfall von Transportmitteln
  • Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen
  • Sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss
  • Pandemien
  • Sonstige Nichtverfügbarkeit von Produkten

9.7 Datensicherung

9.7.1 Verantwortung des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die regelmäßige und vollständige Sicherung (Backup) aller Daten, die mit oder durch die Software verarbeitet werden.

9.7.2 Keine Backup-Verpflichtung des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer erstellt keine Datensicherungen für den Auftraggeber und übernimmt keine Verantwortung für die Datensicherung. Dies gilt auch im Rahmen von Support- und Wartungsleistungen.

9.7.3 Backup-Empfehlungen:

Der Auftragnehmer empfiehlt dringend:

  • Tägliche automatische Backups aller Datenbestände
  • Aufbewahrung mehrerer Generationen von Backups
  • Regelmäßige Prüfung der Wiederherstellbarkeit der Backups
  • Aufbewahrung von Backups an einem vom Produktivsystem getrennten Ort
  • Erstellung zusätzlicher Backups vor Updates, Upgrades und Systemänderungen

9.7.4 Haftungsausschluss bei Datenverlust:

Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, auch nicht wenn diese durch:

  • Fehler in der Software
  • Fehlerhafte Updates
  • Bedienungsfehler
  • Hardwareausfälle
  • Systemabstürze
  • Höhere Gewalt

verursacht werden. Die Haftung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber keine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

9.7.5 Unterstützung bei Datensicherung:

Der Auftragnehmer kann auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung:

  • Beratung zu Backup-Strategien anbieten
  • Bei der Einrichtung von Backup-Systemen unterstützen
  • Empfehlungen zu Backup-Software und -Hardware geben
  • Schulungen zum Thema Datensicherung durchführen

Die Durchführung und Überwachung der Datensicherung verbleibt jedoch in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.

9.8 Hardware-Verantwortung

9.8.1 Keine Hardware-Zuständigkeit:

Der Auftragnehmer ist nicht zuständig für:

  • Beschaffung, Installation und Konfiguration von Hardware
  • Wartung und Reparatur von Hardware
  • Hardwareausfälle und deren Folgen
  • Kompatibilität der Hardware mit der Software

9.8.2 Hardware-Support:

Der Auftragnehmer kann auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung:

  • Empfehlungen zu geeigneter Hardware geben
  • Bei der Hardwarebeschaffung beratend zur Seite stehen
  • Systemanforderungen definieren

Die endgültige Auswahl, Beschaffung und Wartung der Hardware liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

9.8.3 Haftungsausschluss:

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Betriebsunterbrechungen, die durch:

  • Ungeeignete oder defekte Hardware
  • Unzureichende Systemressourcen
  • Hardwareausfälle
  • Inkompatible Hardware-Konfigurationen

entstehen.


10. DATENVERANTWORTUNG UND DATENQUALITÄT

10.1 Verantwortung für Dateninhalt

10.1.1 Alleinige Verantwortung des Auftraggebers:

Der Auftraggeber trägt die alleinige und vollständige Verantwortung für alle Daten, die in die Software eingegeben, importiert oder auf andere Weise verarbeitet werden.

10.1.2 Keine Prüfpflicht des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht berechtigt, die vom Auftraggeber eingegebenen oder verarbeiteten Daten auf folgende Aspekte zu prüfen:

  • Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Aktualität
  • Plausibilität
  • Rechtmäßigkeit
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Compliance mit branchenspezifischen Regelungen

10.1.3 Datenqualität:

Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für:

  • Die Qualität der Eingabedaten
  • Die Vermeidung von Dubletten
  • Die Konsistenz von Datenbeständen
  • Die Pflege und Aktualisierung der Daten
  • Die Einhaltung von Datenstandards

10.2 Haftungsausschluss für Dateninhalt

10.2.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen, veralteten oder unrechtmäßigen Daten resultieren.

10.2.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für:

  • Die Richtigkeit von Berechnungen, die auf vom Auftraggeber eingegebenen Daten basieren
  • Die Korrektheit von Auswertungen und Reports
  • Die Vollständigkeit von Datenexporten
  • Die Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten auf Basis der Daten

10.2.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften oder unrechtmäßigen Daten resultieren.

10.3 Datenbereinigung

10.3.1 Keine automatische Datenbereinigung:

Die Software führt keine automatische Datenbereinigung durch. Datenbereinigungsleistungen sind nicht im Lizenz- oder Support-Vertrag enthalten.

10.3.2 Kostenpflichtige Datenbereinigung:

Der Auftragnehmer bietet auf Wunsch folgende Datenbereinigungsleistungen gegen gesonderte Vergütung an:

  • Erkennung und Bereinigung von Dubletten
  • Datenanreicherung und -vervollständigung
  • Datenvalidierung und Plausibilitätsprüfungen
  • Normalisierung von Datenformaten
  • Migration und Konsolidierung von Datenbeständen
  • Archivierung veralteter Daten
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten

10.3.3 Beauftragung:

Datenbereinigungsleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand oder Festpreis abgerechnet. Ein entsprechendes Angebot wird auf Anfrage erstellt.

10.3.4 Durchführung:

Vor Durchführung von Datenbereinigungsmaßnahmen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine vollständige Datensicherung anzulegen. Der Auftragnehmer haftet nicht für unerwünschte Ergebnisse von Datenbereinigungsmaßnahmen, die auf Anweisung des Auftraggebers durchgeführt wurden.

10.4 Datenschutzverantwortung

10.4.1 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:

Der Auftraggeber ist „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO für alle personenbezogenen Daten, die er mit der Software verarbeitet.

10.4.2 Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen
  • Betroffenenrechte zu gewährleisten
  • Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen nachzukommen
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen (falls erforderlich)
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren

10.4.3 Rolle des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer agiert als „Auftragsverarbeiter“ im Sinne der DSGVO ausschließlich im Rahmen von Support-Leistungen, bei denen er Zugriff auf personenbezogene Daten erhält. Hierfür wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

10.5 Compliance und gesetzliche Meldepflichten

10.5.1 Eigenverantwortung des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für:

  • Die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften
  • Die Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten (z.B. Finanzamt, Sozialversicherung)
  • Die korrekte steuerliche Behandlung
  • Die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen
  • Die Compliance mit regulatorischen Anforderungen

10.5.2 Keine Beratung:

Der Auftragnehmer bietet keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung an. Bei Unklarheiten ist ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderer Fachberater zu konsultieren.

10.6 Datenarchivierung und -löschung

10.6.1 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für:

  • Die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
  • Die fristgerechte Löschung nicht mehr benötigter Daten
  • Die Archivierung von Altdaten
  • Die Umsetzung von Löschanfragen betroffener Personen

10.6.2 Der Auftragnehmer kann bei der Konzeption von Archivierungs- und Löschkonzepten auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung beratend unterstützen.


11. Standort

14.1 Der Standort der vertragsgegenständlichen Computersysteme ist im Vertrag festgelegt.

14.2 Bei einem Standortwechsel der Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • den Pauschalkostensatz neu festzulegen, oder
  • den Vertrag vorzeitig aufzulösen

14.3 Der Auftraggeber hat den Standortwechsel dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich mitzuteilen.


12. Urheberrecht und Nutzung

14.1 Urheberrechte

14.1.1 Alle Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, Schulungsunterlagen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu.

14.1.2 Der Auftraggeber erhält ausschließlich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu verwenden.

14.2 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software zu nutzen:

  • ausschließlich zu eigenen, internen Zwecken
  • nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware
  • im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen
  • für die gleichzeitige Nutzung auf der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen

14.3 Beschränkungen

14.3.1 Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.

14.3.2 Eine Verbreitung, Weitergabe, Vermietung oder Verleihung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.

14.3.3 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Implementierung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.

14.3.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt:

  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln (außer in den gesetzlich zwingend erlaubten Fällen)
  • die Software zu modifizieren oder abgeleitete Werke zu erstellen
  • die Software für Dritte zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen (ausgenommen eigene Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen)

14.4 Verstöße

Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

14.5 Sicherungskopien

14.5.1 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter folgenden Bedingungen gestattet:

  • in der Software ist kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten
  • sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke werden in diese Kopien unverändert mitübertragen
  • die Anzahl der Kopien beschränkt sich auf das notwendige Maß

14.5.2 Bei Beendigung des Vertrages sind alle Kopien zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben.

14.6 Interoperabilität

14.6.1 Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beantragen.

14.6.2 Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden.

14.6.3 Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.


13. Loyalität und Mitarbeiterabwerbung

13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

13.2 Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners unterlassen während:

  • der Dauer des Vertrages, und
  • 12 Monate nach Beendigung des Vertrages

13.3 Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Bruttojahresgehaltes des betroffenen Mitarbeiters zu zahlen.


13. Geheimhaltung und Datenschutz

13.1 Geheimhaltung

13.1.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen über den anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln.

13.1.2 Dies gilt insbesondere für:

  • Geschäftsgeheimnisse
  • technische Informationen
  • Know-how
  • Kundendaten
  • Preise und Konditionen

13.1.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von 3 Jahren fort.

13.2 Datenschutz

13.2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes.

13.2.2 Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

13.2.3 Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.


14. Salvatorische Klausel

16.15.14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.

16.15.14.2 Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt und den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel verwirklicht.


15. Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

16.15.1.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten für die Vertragsbeziehung ausschließlich die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

16.15.1.2 Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.

15.2 Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

15.3 Konsumentenschutz

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

15.4 Vertragsänderungen

16.15.4.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

16.15.4.2 E-Mail genügt der Schriftform, wenn die Identität des Erklärenden zweifelsfrei feststeht.

16.15.4.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern des Auftragnehmers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.

15.5 Abtretung und Übertragung

16.15.5.1 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.

16.15.5.2 Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Auftraggebers auf ein mit dem Auftragnehmer konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

16.15.5.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte zu übertragen.

15.6 Erfüllungsgehilfen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise qualifizierter Dritter (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zu bedienen.

15.7 Fristlose Auflösung

Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist.

15.8 Vertragssprache

16.15.8.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

16.15.8.2 Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.


OfficeNo1 Software Development GmbH

END USER LICENSE AGREEMENT (EULA)

Jänner 2026

WICHTIGER HINWEIS

DURCH DIE INSTALLATION, DAS KOPIEREN, DEN ZUGRIFF ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN.


1. VERTRAGSPARTEIEN UND DEFINITIONEN

1.1 Vertragsparteien

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („Vertrag“ oder „EULA“) ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen:

Lizenzgeber:

OfficeNo1 Software Development GmbH

[Ihre Adresse]

Österreich

FN [Firmenbuchnummer]

(nachfolgend „OfficeNo1“, „wir“, „uns“ oder „Lizenzgeber“)

UND

Lizenznehmer:

Der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Vertrag akzeptiert

(nachfolgend „Sie“, „Ihnen“ oder „Lizenznehmer“)

1.2 Definitionen

Im Rahmen dieses Vertrages haben folgende Begriffe die nachstehende Bedeutung:

„Software“ bezeichnet die von OfficeNo1 entwickelten und lizenzierten Computerprogramme einschließlich aller Updates, Upgrades, Modifikationen und Kopien davon, sowie die zugehörige Dokumentation.

„Dokumentation“ bezeichnet alle Benutzerhandbücher, technischen Spezifikationen, Installationsanleitungen und andere schriftliche oder elektronische Materialien, die die Funktionsweise und Verwendung der Software beschreiben.

„Update“ bezeichnet eine Softwareversion innerhalb derselben Hauptversionsnummer (z.B. von Version 2.1 auf 2.2), die Fehlerbehebungen, kleinere Verbesserungen oder Sicherheitsupdates enthält.

„Upgrade“ bezeichnet eine neue Hauptversion der Software (z.B. von Version 2.x auf Version 3.0), die neue Funktionen und wesentliche Verbesserungen enthält.

„Lizenzschlüssel“ bezeichnet einen eindeutigen Code, der zur Aktivierung und Freischaltung der Software erforderlich ist.

„Arbeitsplatz“ bezeichnet einen einzelnen Computer, auf dem die Software installiert und verwendet wird.

„Concurrent User“ bezeichnet die gleichzeitige Nutzung der Software durch eine bestimmte Anzahl von Benutzern, unabhängig von der Anzahl der Installationen.

„Named User“ bezeichnet einen spezifisch benannten Benutzer, der zur Nutzung der Software berechtigt ist.

„Quellcode“ bezeichnet die für Menschen lesbare Form des Softwarecodes.

„Objekt-Code“ bezeichnet die maschinenlesbare, ausführbare Form der Software.


2. LIZENZGEWÄHRUNG

2.1 Umfang der Lizenz

OfficeNo1 gewährt Ihnen hiermit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.

2.2 Art der Nutzung

Sie sind berechtigt, die Software zu nutzen:

2.2.1 Installation: Die Software darf auf der im Lizenzvertrag angegebenen Anzahl von Computern bzw. Arbeitsplätzen installiert werden.

2.2.2 Interne Nutzung: Die Nutzung ist ausschließlich für Ihre internen geschäftlichen oder persönlichen Zwecke gestattet.

2.2.3 Anzahl der Benutzer: Die Anzahl der gleichzeitigen Benutzer bzw. benannten Benutzer ist auf die im Lizenzvertrag angegebene Anzahl beschränkt.

2.2.4 Standort: Die Nutzung ist grundsätzlich auf den im Lizenzvertrag angegebenen Standort beschränkt. Bei Standortwechsel ist OfficeNo1 unverzüglich zu informieren.

2.3 Lizenzmodelle

Je nach erworbener Lizenz gelten folgende Nutzungsrechte:

2.3.1 Einzelplatzlizenz (Single User)

  • Installation auf einem Computer
  • Nutzung durch einen Benutzer
  • Übertragung auf einen anderen Computer nach vorheriger Deinstallation zulässig

2.3.2 Mehrplatzlizenz (Multi User)

  • Installation auf der lizenzierten Anzahl von Arbeitsplätzen
  • Nutzung durch die lizenzierte Anzahl von Named Users oder Concurrent Users
  • Standortgebunden, sofern nicht anders vereinbart

2.3.3 Netzwerklizenz (Network License)

  • Installation auf einem Server
  • Zugriff über Netzwerk durch die lizenzierte Anzahl von Concurrent Users
  • Standortgebunden

2.3.4 Enterprise-Lizenz

  • Installation auf unbegrenzter Anzahl von Arbeitsplätzen innerhalb Ihrer Organisation
  • Nutzung durch alle Mitarbeiter Ihrer Organisation
  • Standortunabhängig innerhalb Österreichs (bzw. vertraglich vereinbartem Gebiet)

2.4 Testversion und Evaluation

2.4.1 Falls Sie eine Testversion (Trial, Demo) der Software nutzen, ist diese ausschließlich zu Evaluierungszwecken für einen begrenzten Zeitraum (üblicherweise 30 Tage) bestimmt.

2.4.2 Testversionssoftware wird „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt.

2.4.3 Die kommerzielle Nutzung von Testversionen ist untersagt.

2.4.4 Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums ist entweder eine Volllizenz zu erwerben oder die Software vollständig zu deinstallieren.


3. BESCHRÄNKUNGEN DER LIZENZ

3.1 Verbotene Handlungen

Sie sind NICHT berechtigt:

3.1.1 Vervielfältigung: Die Software über den für die lizenzierte Nutzung erforderlichen Umfang hinaus zu kopieren oder zu vervielfältigen (ausgenommen Sicherungskopien gemäß Punkt 4).

3.1.2 Vermietung und Verleih: Die Software zu vermieten, zu verleihen, zu leasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

3.1.3 Öffentliche Zugänglichmachung: Die Software öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten oder im Internet zum Download anzubieten.

3.1.4 Reverse Engineering: Die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode abzuleiten, außer soweit dies nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (siehe Punkt 3.2) zulässig ist.

3.1.5 Modifikation: Die Software zu modifizieren, zu übersetzen, anzupassen oder abgeleitete Werke zu erstellen.

3.1.6 Entfernung von Hinweisen: Copyright-Vermerke, Markenzeichen, Logos oder andere Eigentumshinweise aus der Software oder Dokumentation zu entfernen oder zu ändern.

3.1.7 Umgehung technischer Schutzmaßnahmen: Technische Schutzmaßnahmen, Aktivierungsmechanismen oder Lizenzprüfungen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu manipulieren.

3.1.8 Separate Nutzung von Komponenten: Einzelne Komponenten der Software zu trennen und separat zu nutzen.

3.1.9 Benchmarking: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OfficeNo1 Benchmark-Tests durchzuführen oder deren Ergebnisse zu veröffentlichen.

3.1.10 Dienstleistungen für Dritte: Die Software zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte zu nutzen (Application Service Providing, Software as a Service), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3.2 Ausnahmen für Interoperabilität

3.2.1 Soweit nach § 40d des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zwingend erforderlich, ist die Dekompilierung zum Zweck der Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen zulässig, wenn:

a) die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen nicht auf andere Weise leicht zugänglich sind,

b) die Dekompilierung auf die Teile der Software beschränkt bleibt, die für die Herstellung der Interoperabilität erforderlich sind, und

c) die gewonnenen Informationen ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden.

3.2.2 Vor einer Dekompilierung ist OfficeNo1 schriftlich um Bereitstellung der erforderlichen Schnittstelleninformationen zu ersuchen. OfficeNo1 wird diese Informationen gegen angemessene Vergütung zur Verfügung stellen.

3.2.3 Die durch eine zulässige Dekompilierung gewonnenen Informationen dürfen nicht:

  • zur Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines ähnlichen Programms verwendet werden,
  • zu anderen als den in § 40d UrhG genannten Zwecken verwendet werden, oder
  • an Dritte weitergegeben werden.

4. EIGENTUM UND URHEBERRECHTE

4.1 Eigentumsrechte

4.1.1 Die Software und alle damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums sind und bleiben Eigentum von OfficeNo1.

4.1.2 Dieser Vertrag begründet lediglich ein Nutzungsrecht an der Software. Sie erwerben kein Eigentum an der Software.

4.1.3 Alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährten Rechte sind OfficeNo1 vorbehalten.

4.2 Urheberrechte

4.2.1 Die Software ist durch das österreichische Urheberrechtsgesetz, internationale Urheberrechtsabkommen und andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.

4.2.2 Alle Rechte an der Struktur, Organisation, dem Quellcode, dem Objekt-Code und der Dokumentation stehen OfficeNo1 zu.

4.3 Markenrechte

4.3.1 Alle Produkt- und Firmennamen, Logos und Markenzeichen sind Eigentum von OfficeNo1 oder seiner Lizenzgeber.

4.3.2 Die Verwendung dieser Marken ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist untersagt.

4.4 Sicherungskopien

4.4.1 Sie sind berechtigt, eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software ausschließlich zu Archivierungs- und Datensicherungszwecken anzufertigen.

4.4.2 Alle Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise müssen auf die Sicherungskopien übertragen werden.

4.4.3 Sicherungskopien dürfen nicht für produktive Zwecke eingesetzt werden.

4.4.4 Bei Beendigung dieses Vertrages sind alle Sicherungskopien zu vernichten oder an OfficeNo1 zurückzugeben.


5. LIEFERUNG UND INSTALLATION

5.1 Lieferung

5.1.1 Die Software wird elektronisch per Download oder auf physischen Datenträgern geliefert, wie im Bestellvorgang angegeben.

5.1.2 Der Lizenzschlüssel wird nach Zahlungseingang per E-Mail übermittelt.

5.2 Installation

5.2.2 Sie sind für die ordnungsgemäße Installation der Software verantwortlich.

5.2.2 OfficeNo1 bietet Installationsunterstützung im Rahmen der vereinbarten Support-Leistungen an.

5.2.3 Vor der Installation sind aktuelle Datensicherungen anzulegen.

5.3 Aktivierung

5.3.1 Die Software erfordert eine Online-Aktivierung mittels des bereitgestellten Lizenzschlüssels.

5.3.2 Bei der Aktivierung werden technische Informationen über Ihre Systemkonfiguration an OfficeNo1 übermittelt (siehe Punkt 12 Datenschutz).

5.3.3 Die Anzahl der Aktivierungen entspricht der erworbenen Lizenz.

5.4 Systemanforderungen

5.4.1 Sie sind verantwortlich dafür, dass Ihre Systemumgebung die in der Dokumentation angegebenen Mindestanforderungen erfüllt.

5.4.2 OfficeNo1 haftet nicht für Fehlfunktionen, die auf unzureichende Systemvoraussetzungen zurückzuführen sind.


6. UPDATES UND UPGRADES

6.1 Updates

6.1.1 Im Rahmen eines gültigen Support- und Wartungsvertrages erhalten Sie kostenlos Zugang zu Updates der Software.

6.1.2 Updates werden als Download zur Verfügung gestellt.

6.1.3 Updates unterliegen den Bestimmungen dieser EULA, soweit nicht abweichend geregelt.

6.1.4 Die Installation von Updates erfolgt auf eigene Verantwortung nach vorheriger Datensicherung.

6.2 Upgrades

6.2.1 Upgrades auf neue Hauptversionen sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart.

6.2.2 Bei Upgrade gelten die Lizenzbedingungen der neuen Version.

6.2.3 Der Lizenzschlüssel der Altversion verliert nach Aktivierung des Upgrades seine Gültigkeit.

6.3 Beta-Versionen

6.3.1 Beta-Versionen werden „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt.

6.3.2 OfficeNo1 haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Beta-Versionen entstehen.


7. SUPPORT UND WARTUNG

7.1 Umfang des Supports

7.1.1 Support-Leistungen werden nur im Rahmen eines separaten Support- und Wartungsvertrages erbracht.

7.1.2 Der Umfang der Support-Leistungen richtet sich nach der gewählten Support-Klasse (siehe AGB).

7.1.3 Support ist auf die jeweils aktuelle und die unmittelbar vorhergehende Hauptversion der Software beschränkt.

7.2 Voraussetzungen für Support

Support wird nur gewährt, wenn:

  • ein gültiger Support- und Wartungsvertrag besteht
  • die Software ordnungsgemäß lizenziert ist
  • die Software auf einem unterstützten Betriebssystem läuft
  • die Systemvoraussetzungen erfüllt sind
  • keine unbefugten Änderungen an der Software vorgenommen wurden

7.3 Ausschluss von Support

Kein Support wird gewährt für:

  • Probleme, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind
  • Inkompatibilitäten mit Drittsoftware
  • Hardware-Probleme
  • Selbst vorgenommene Modifikationen
  • Testversionen und Beta-Versionen

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Gewährleistungsdauer

8.1.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der Software.

8.1.2 Für Updates beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate ab Bereitstellung.

8.2 Gewährleistungsumfang

8.2.1 OfficeNo1 gewährleistet, dass die Software bei ordnungsgemäßer Installation und Nutzung im Wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniert.

8.2.2 OfficeNo1 gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei, ununterbrochen oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist.

8.2.3 OfficeNo1 gewährleistet nicht die Kompatibilität mit allen Hardware- und Softwareumgebungen.

8.3 Mängelrüge

8.3.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Entdeckung, schriftlich oder per E-Mail zu rügen.

8.3.2 Die Mängelrüge muss eine genaue Beschreibung des Fehlers und der Reproduktionsschritte enthalten.

8.3.3 Verspätet gerügte Mängel gelten als genehmigt.

8.4 Mängelbeseitigung

8.4.1 Bei berechtigten Mängelrügen wird OfficeNo1 nach eigener Wahl:

  • den Mangel durch ein Update beseitigen,
  • eine Ausweichlösung (Workaround) bereitstellen, oder
  • eine neue Version der Software liefern.

8.4.2 Die Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

8.4.3 OfficeNo1 ist von der Gewährleistungspflicht befreit, wenn:

  • die Mängel auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind
  • die Systemvoraussetzungen nicht erfüllt sind
  • unbefugte Änderungen an der Software vorgenommen wurden
  • die Mängel auf höherer Gewalt beruhen

8.5 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung entfällt vollständig bei:

  • Testversionen und Beta-Versionen
  • Kostenloser oder stark reduzierter Software
  • Software, die ohne Support-Vertrag betrieben wird (nach Ablauf der Gewährleistungsfrist)

8.6 Beweislast

8.6.1 Der Lizenznehmer hat das Vorliegen eines Mangels und dessen Ursache zu beweisen.

8.6.2 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.


9. HAFTUNG

9.1 Haftungsumfang

9.1.1 OfficeNo1 haftet dem Lizenznehmer für nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens.

9.1.2 Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet OfficeNo1 unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.1.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet OfficeNo1 nicht, soweit gesetzlich zulässig.

9.2 Haftungsausschluss für mittelbare Schäden

OfficeNo1 haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für:

  • entgangenen Gewinn
  • Betriebsunterbrechungen
  • Datenverluste
  • Verlust von Daten oder Informationen
  • Ansprüche Dritter
  • Folgeschäden
  • immaterielle Schäden

9.3 Haftungsbegrenzung

9.3.1 Soweit nicht Personenschäden vorliegen, ist die Haftung von OfficeNo1 auf die Höhe des vom Lizenznehmer für die Software gezahlten Lizenzentgelts beschränkt.

9.3.2 Die Haftungsbegrenzung gilt pro Schadensfall, maximal jedoch EUR 50.000,00 für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres.

9.4 Datensicherung

9.4.1 Alleinige Verantwortung des Lizenznehmers:

Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die regelmäßige und vollständige Sicherung (Backup) aller Daten, die mit oder durch die Software verarbeitet werden.

9.4.2 Keine Backup-Verpflichtung von OfficeNo1:

OfficeNo1 erstellt keine Datensicherungen für den Lizenznehmer und übernimmt keine Verantwortung für die Datensicherung. Dies gilt auch im Rahmen von Support- und Wartungsleistungen.

9.4.3 Backup-Empfehlungen:

OfficeNo1 empfiehlt dringend:

  • Tägliche automatische Backups aller Datenbestände
  • Aufbewahrung mehrerer Generationen von Backups (3-2-1-Regel)
  • Regelmäßige Prüfung der Wiederherstellbarkeit der Backups
  • Aufbewahrung von Backups an einem vom Produktivsystem getrennten Ort (Off-Site Backup)
  • Erstellung zusätzlicher Backups vor Updates, Upgrades und Systemänderungen

9.4.4 Haftungsausschluss bei Datenverlust:

OfficeNo1 haftet nicht für Datenverluste, unabhängig davon, wodurch diese verursacht wurden, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Fehler in der Software oder deren Komponenten
  • Fehlerhafte Updates oder Upgrades
  • Bedienungsfehler des Lizenznehmers
  • Hardwareausfälle oder Systemabstürze
  • Viren, Malware oder Cyberangriffe
  • Höhere Gewalt
  • Fehlende oder unzureichende Datensicherung

9.4.5 Unterstützung bei Datensicherung (kostenpflichtig):

OfficeNo1 kann auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung:

  • Beratung zu Backup-Strategien und Best Practices anbieten
  • Bei der Einrichtung von Backup-Systemen unterstützen
  • Empfehlungen zu Backup-Software und -Hardware geben
  • Schulungen zum Thema Datensicherung durchführen

Die Durchführung, Überwachung und Verantwortung für die Datensicherung verbleibt jedoch stets beim Lizenznehmer.

9.5 Haftung für Dateninhalt und Datenqualität

9.5.1 Keine Verantwortung für Dateninhalt:

OfficeNo1 übernimmt keine Verantwortung für die vom Lizenznehmer in die Software eingegebenen, importierten oder auf andere Weise verarbeiteten Daten, insbesondere nicht für deren:

  • Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Aktualität und Konsistenz
  • Rechtmäßigkeit und Compliance
  • Qualität und Plausibilität

9.5.2 Keine Prüfpflicht:

OfficeNo1 ist nicht verpflichtet und nicht berechtigt, die vom Lizenznehmer verarbeiteten Daten zu prüfen, zu validieren oder zu korrigieren.

9.5.3 Haftungsausschluss:

OfficeNo1 haftet nicht für Schäden oder Verluste, die entstehen durch:

  • Fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Eingabedaten
  • Unrechtmäßige Datenverarbeitung
  • Verletzung von Datenschutzbestimmungen durch den Lizenznehmer
  • Falsche Berechnungen aufgrund fehlerhafter Eingabedaten
  • Nichteinhaltung gesetzlicher Meldepflichten aufgrund unzureichender Daten

9.5.4 Freistellung:

Der Lizenznehmer stellt OfficeNo1 von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften, unrechtmäßigen oder unvollständigen Daten resultieren.

9.6 Hardware-Verantwortung

9.6.1 Keine Hardware-Zuständigkeit:

OfficeNo1 ist nicht zuständig und nicht verantwortlich für:

  • Beschaffung, Auswahl und Installation von Hardware
  • Wartung, Reparatur und Austausch von Hardware
  • Hardwareausfälle und deren Folgen
  • Kompatibilität der Hardware mit der Software
  • Netzwerkinfrastruktur und -konfiguration
  • Serverkonfiguration und -administration

9.6.2 Hardware-Beratung (kostenpflichtig):

OfficeNo1 kann auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung:

  • Empfehlungen zu geeigneter Hardware geben
  • Systemanforderungen definieren und dokumentieren
  • Bei der Hardwarebeschaffung beratend zur Seite stehen

Die endgültige Auswahl, Beschaffung, Installation und Wartung der Hardware liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.

9.6.3 Haftungsausschluss:

OfficeNo1 haftet nicht für Schäden, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste, die durch folgende Umstände entstehen oder verursacht werden:

  • Ungeeignete, defekte oder unzureichende Hardware
  • Unzureichende Systemressourcen (CPU, RAM, Speicherplatz)
  • Hardwareausfälle oder -fehlfunktionen
  • Inkompatible Hardware-Konfigurationen
  • Netzwerkprobleme oder -ausfälle
  • Stromausfälle oder Spannungsschwankungen

9.8 Verjährung

9.8.1 Soweit OfficeNo1 Komponenten Dritter in die Software integriert, gelten die Haftungsbeschränkungen der jeweiligen Drittanbieter.

9.8.2 OfficeNo1 tritt allfällige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber Drittanbietern an den Lizenznehmer ab.

9.8 Verjährung

Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.8 Höhere Gewalt

OfficeNo1 haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (siehe AGB Punkt 9.6).


10. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

10.1 Vertragslaufzeit

10.1.1 Diese EULA gilt auf unbestimmte Zeit, beginnend mit der Aktivierung der Software.

10.1.2 Ein separater Support- und Wartungsvertrag hat eine eigene, davon unabhängige Laufzeit.

10.2 Ordentliche Kündigung

10.2.1 Lizenzvertrag:

Der Lizenznehmer kann die Nutzung der Software jederzeit durch vollständige Deinstallation und Vernichtung aller Kopien beenden. Eine Rückerstattung des Lizenzentgelts erfolgt nicht.

10.2.2 Support- und Wartungsvertrag:

Der Support- und Wartungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit.

10.2.3 Folgen der Kündigung des Support-Vertrages:

Nach Kündigung oder Ablauf des Support- und Wartungsvertrages:

  • entfällt die Berechtigung zum Erhalt von Updates und neuen Versionen
  • werden keine Support-Leistungen mehr erbracht
  • besteht kein Anspruch auf technische Unterstützung oder Fehlerbehebung
  • kann die Software weiterhin mit der zum Kündigungszeitpunkt installierten Version genutzt werden (gemäß der bestehenden Lizenz)
  • können Support-Leistungen nur gegen gesonderte Verrechnung in Anspruch genommen werden (nach Verfügbarkeit und zu den dann gültigen Tarifen)
  • entfallen alle Gewährleistungsansprüche für zukünftige Updates

10.2.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. E-Mail ist ausreichend, wenn die Identität des Kündigenden zweifelsfrei feststeht.

10.3 Außerordentliche Kündigung durch OfficeNo1

10.3.1 OfficeNo1 ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:

  • der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt
  • der Lizenznehmer die Software ohne gültige Lizenz nutzt
  • über das Vermögen des Lizenznehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
  • der Lizenznehmer zahlungsunfähig wird

10.3.2 Die außerordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit sofortiger Wirkung.

10.3.3 Bei Kündigung durch OfficeNo1 wegen Vertragsverletzung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Lizenzentgelts.

10.4 Folgen der Beendigung

Bei Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet:

10.4.1 die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen

10.4.2 die Software vollständig zu deinstallieren

10.4.3 alle Kopien der Software (einschließlich Sicherungskopien) zu vernichten oder an OfficeNo1 zurückzugeben

10.4.4 auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, dass alle Kopien vernichtet wurden

10.4.5 alle zur Software gehörenden Datenträger und Dokumentationen an OfficeNo1 zurückzugeben

10.5 Fortbestand bestimmter Klauseln

Folgende Bestimmungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen:

  • Eigentumsrechte (Punkt 4)
  • Haftungsbeschränkungen (Punkt 9)
  • Geheimhaltung (Punkt 11)
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand (Punkt 14)

11. VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG

11.1 Vertrauliche Informationen

11.1.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Software erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

11.1.2 Als vertraulich gelten insbesondere:

  • Quellcode, Algorithmen und technische Details der Software
  • Lizenzschlüssel und Aktivierungsinformationen
  • Informationen über Sicherheitsmechanismen
  • Nicht öffentlich zugängliche Dokumentation
  • Performance-Daten und Benchmark-Ergebnisse

11.2 Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden des Lizenznehmers)
  • dem Lizenznehmer nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren
  • dem Lizenznehmer von berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden
  • gesetzlich oder behördlich offenzulegen sind

11.3 Dauer der Geheimhaltung

Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages für die Dauer von 5 Jahren fort.


12. DATENSCHUTZ

12.1 Datenverarbeitung

12.1.1 Im Rahmen der Aktivierung, Nutzung und des Supports der Software werden personenbezogene Daten verarbeitet.

12.1.2 OfficeNo1 verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz.

12.2 Erhobene Daten

OfficeNo1 erhebt und verarbeitet:

12.2.1 Bei Aktivierung:

  • Hardware-Identifikationsnummern
  • Betriebssystem und Version
  • IP-Adresse
  • Zeitstempel der Aktivierung

12.2.2 Bei Support-Anfragen:

  • Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon)
  • Firmendaten
  • Beschreibung des Problems
  • Systemkonfiguration
  • Log-Dateien

12.2.3 Bei Updates:

  • Informationen über installierte Version
  • Zeitpunkt des Updates

12.3 Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck:

  • der Lizenzierung und Aktivierung
  • der Verhinderung von Lizenzrechtsverletzungen
  • der Erbringung von Support-Leistungen
  • der Verbesserung der Software
  • der Information über Updates und neue Versionen

12.4 Datenweitergabe

12.4.1 Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer:

  • zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • mit Einwilligung des Lizenznehmers
  • an beauftragte Dienstleister (Auftragsverarbeiter)

12.4.2 Auftragsverarbeiter werden sorgfältig ausgewählt und vertraglich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

12.5 Betroffenenrechte

Der Lizenznehmer hat das Recht auf:

  • Auskunft über gespeicherte Daten
  • Berichtigung unrichtiger Daten
  • Löschung von Daten (soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen)
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

12.6 Datenschutzhinweise

Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: [URL]

12.7 Verantwortung für Dateninhalt und Datenqualität

12.7.1 Alleinige Verantwortung des Lizenznehmers:

Der Lizenznehmer trägt die alleinige und vollständige Verantwortung für alle Daten, die in die Software eingegeben, importiert oder auf andere Weise verarbeitet werden, insbesondere für:

  • Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
  • Die Aktualität und Konsistenz der Daten
  • Die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung
  • Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Meldepflichten
  • Die Qualität und Plausibilität der Daten

12.7.2 Keine Prüfpflicht von OfficeNo1:

OfficeNo1 ist nicht verpflichtet und nicht berechtigt, die vom Lizenznehmer eingegebenen oder verarbeiteten Daten zu prüfen, zu validieren, zu korrigieren oder auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

12.7.3 Haftungsausschluss:

OfficeNo1 haftet nicht für:

  • Fehlerhafte Berechnungen oder Auswertungen, die auf unkorrekten Eingabedaten basieren
  • Verletzungen gesetzlicher Meldepflichten aufgrund unvollständiger oder falscher Daten
  • Datenschutzverletzungen, die durch unrechtmäßige Datenverarbeitung des Lizenznehmers entstehen
  • Finanzielle oder rechtliche Folgen fehlerhafter Daten
  • Ansprüche Dritter aufgrund falscher oder unrechtmäßiger Daten

12.7.4 Datenbereinigung:

Die Software führt keine automatische Datenbereinigung, Datenvalidierung oder Qualitätssicherung durch. Datenbereinigungsleistungen sind nicht im Lizenz- oder Support-Vertrag enthalten und können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.

Datenbereinigungsleistungen umfassen unter anderem:

  • Erkennung und Bereinigung von Dubletten
  • Datenanreicherung und -vervollständigung
  • Datenvalidierung und Plausibilitätsprüfungen
  • Normalisierung von Datenformaten
  • Datenmigration und -konsolidierung

12.7.5 Compliance-Verantwortung:

Der Lizenznehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und branchenspezifischen Regelungen bei der Nutzung der Software und der Verarbeitung von Daten. OfficeNo1 bietet keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung an.


13. EXPORT-KONTROLLE

13.1 Export-Beschränkungen

13.1.1 Die Software kann Exportbeschränkungen unterliegen.

13.1.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren österreichischen, europäischen und internationalen Export-Kontrollvorschriften einzuhalten.

13.1.3 Die Software darf nicht in Länder exportiert werden, gegen die Handelsembargos bestehen.

13.1.4 Die Software darf nicht für militärische, nukleare oder waffenbezogene Endverwendungen genutzt werden, sofern dies nicht ausdrücklich genehmigt ist.

13.2 Verantwortung des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Export-Kontrollvorschriften und trägt alle damit verbundenen Risiken.


14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

14.1 Anwendbares Recht

14.1.1 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss:

  • der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts
  • des UN-Kaufrechts (CISG)

14.1.2 Dies gilt auch dann, wenn die Software außerhalb Österreichs genutzt wird.

14.2 Gerichtsstand

14.2.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz von OfficeNo1 (Linz).

14.2.2 OfficeNo1 ist jedoch berechtigt, den Lizenznehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Verbraucher

14.3.1 Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das KSchG nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

14.3.2 Für Verbraucher gelten insbesondere die erweiterten Gewährleistungsrechte und die Unzulässigkeit von Haftungsausschlüssen für leichte Fahrlässigkeit.


15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Vertragsänderungen

15.1.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

15.1.2 Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.1.3 E-Mail genügt der Schriftform, wenn die Identität des Erklärenden zweifelsfrei feststeht.

15.2 Salvatorische Klausel

15.2.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.2.2 Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.3 Übertragung

15.3.1 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OfficeNo1 auf Dritte zu übertragen.

15.3.2 OfficeNo1 ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen.

15.4 Gesamtvereinbarung

15.4.1 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar.

15.4.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.4.3 Frühere Vereinbarungen, Zusicherungen oder Erklärungen zum Vertragsgegenstand werden durch diesen Vertrag ersetzt.

15.5 Vertragssprache

15.5.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

15.5.2 Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.